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FAQ - Häufig gestellte Fragen

 

  1. Das mit diesem Ticket gebuchte Event, insbesondere Ballonfahrten, Fallschirmsprünge u.s.w. sind aufregende Erlebnisse, die jedoch trotz aller Sicherheitsvorkehrungen nicht ohne Risiko für die teilnehmenden Personen sind.
  2. Die Events gleichen einer sportlichen Betätigung und setzen grundsätzlich eine gute Konstitution und körperliche Fitness der Teilnehmer voraus.
  3. Teilnehmer mit gesundheitlichen Problemen, insbesondere Herz, Kreislauf und Lungenerkrankungen sollten vor den Events ihren Arzt befragen. Schwangere Personen sowie Kinder unter 10 Jahren und/oder Personen mit einer geringeren Körpergröße als 1,30 m können grundsätzlich nicht an den Events teilnehmen. Minderjährige benötigen das jeweils schriftliche Einverständnis der Erziehungsberechtigten.
  4. Für die Events ist grundsätzlich festes Schuhwerk und den Witterungsverhältnissen angemessene Outdoor-Kleidung erforderlich. Teilnehmer ohne geeignete Kleidung können von den ausführenden Unternehmern von der Beförderung ausgeschlossen werden.
  5. Das Risiko für Geld, Wertgegenstände, technische Geräte (Beispiel: Fotoausrüstung etc.) und/oder Medikamente sowie Verschmutzung und Beschädigung persönlicher Kleidung und Ausrüstung während der Veranstaltung trägt der Teilnehmer selbst. Eine über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Unfall – oder Reiseunfallversicherung besteht nicht.
  6. Die Teilnehmer haben sämtliche Anweisungen des ausführenden Unternehmers, der Piloten und Instruktoren strikt zu befolgen, die vorgeschriebene Bekleidung und Ausrüstung zu tragen und Verbote von Alkohol, Drogen oder sonst die Wahrnehmung oder Reaktionsfähigkeit beeinträchtigenden Substanzen zu beachten. Dieses gilt auch für Rauchverbote.
  7. Flugzeiten und Fahrzeiten sind grundsätzlich von den Wetterbedingungen abhängig und nicht beeinflussbar. Die Bestimmungen der tatsächlichen Flug-/Fahrzeit obliegt den durchführenden Unternehmern. Hierbei gehen Sicherheitsbestimmungen ohne Ausnahme den Terminwünschen der Teilnehmer vor. Bestimmte Veranstaltungstage oder –zeiten können weder garantiert werden, noch sind solche geschuldet.
  8. Die tatsächlichen Veranstaltungszeiten sind vorher eigenverantwortlich von dem Teilnehmer und dem ausführenden Unternehmer zu vereinbaren. Der Teilnehmer ist verpflichtet, sich zu den vereinbarten Zeiten an den vereinbarten Orten einzufinden. Erscheint der Teilnehmer nicht pünktlich zum vereinbarten Treffpunkt, verfällt das Eventticket ersatzlos. Für das pünktliche Erscheinen am vereinbarten Treffpunkt ist ausschließlich der Teilnehmer verantwortlich.
  9. Der Teilnehmer hat seine Anreise zum Startplatz grundsätzlich auf eigene Kosten selbst zu organisieren. Auch im Fall der notwendigen, kurzfristigen Absage des Starttermins werden Anreisekosten nicht erstattet. Es wird daher dem Teilnehmer dringend empfohlen, am Tage vor der Veranstaltung und am Tage der Veranstaltung selbst telefonisch erreichbar zu sein, damit unnötige Anfahrten bei notwendiger Absage der Veranstaltung vermieden werden können.
  10. Vor Veranstaltungsbeginn ist das Ticket im Original dem ausführenden Unternehmer auszuhändigen. Die Durchführung der Veranstaltung ist von dem Teilnehmer abzuzeichnen. Das Ticket verbleibt bei dem ausführenden Veranstalter. Ohne Originalticket ist eine Teilnahme nicht möglich. Das Ticket verfällt ersatzlos.

 

Beachten Sie bitte diese Regelungen, damit Sie das unvergessliche Erlebnis unbeschwert genießen können.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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